Rechtsanwältin
Andrea Müller

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Strafrecht

Haben Sie eine Vorladung zur Polizei bekommen?

Ich bin als Strafverteidigerin tätig, dass bedeutet, dass ich Sie verteidige, egal was Ihnen vorgeworfen wird. Ich bin dritten gegenüber bezüglich allen Dingen die Sie mir mitteilen, zum Schweigen verpflichtet.

Egal, ob es um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Strafsache handelt, lassen Sie sich vor Ihrer Aussage bei der Polizei beraten. Als Rechtsanwalt kann ich nur dazu raten, zunächst einmal über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen und erst danach eine Stellungnahme abzugeben.

Melden Sie sich, dann reden wir über das weitere Vorgehen.

Haben Sie Fragen?

Dann zögern sie nicht, treten sie mit uns in Kontakt , wir beraten sie gern.